VG Berlin, 18.01.2012, 3 K 280.10
Bundesland: berlin Fach: Abitur Prüfung: Themen: Rechtsschutzbedürfnis, Bewertung mündlicher Unterrichtsleistungen Klageerfolg: erfolglos Kurzfassung: Auch nach Bestehen einer Wiederholungsprüfung kann das Nichtbestehen im ersten Versuch noch angefochten werden. Die Tatsache, dass eine Prüfung erst im zweiten Versuch bestanden wurde, kann nämlich für das berufliche Fortkommen negativ sein. Die Bewertung mündlicher Leistungen eines Schülers während des Kurshalbjahrs … VG Berlin, 18.01.2012, 3 K 280.10 weiterlesen
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