Bundesland: | Nordrhein-Westfalen |
Fach: | Polizeivollzugsdienst |
Prüfung: | Seminararbeit |
Themen: | Plagiat, besonders schwere Täuschung |
Klageerfolg: | erfolglos |
Kurzfassung:
- Ein Vollplagiat (hier: über zwei Drittel der gesamten Arbeit) stellt regelmäßig einen besonders schweren Täuschungsversuch dar, der den Ausschluss von einer Wiederholungsprüfung und damit ein endgültiges Nichtbestehen rechtfertigt.
- Hieran ändert sich auch dadurch nichts, dass das plagiierte Werk im Literaturverzeichnis genannt wird.