VG Gelsenkirchen, 05.07.2011, 6z K 4088/10

Bundesland:
Fach:
Prüfung:
Themen:
Klageerfolg: erfolgreich,
Klageerfolg: teilweise erfolgreich,
Klageerfolg: erfolglos

Kurzfassung:

  • Bei knapper Zahl an Plätzen in einem Studiengang (hier: Medizin) dürfen für Bewerber, die bereits ein anderes Studium abgeschlossen haben, besondere Auswahlkriterien aufgestellt werden. Das Anknüpfen an die Note des Vorstudiums und die Bedeutung des erneuten Studiums begegnet keinen Bedenken.
  • Trotz der bekannt strengen Bewertungen im Fach Jura dürfen die erreichten Notenstufen mit denen anderer Fächer unmittelbar verglichen werden. Dabei kommt es auf das erste Staatsexamen an, da dieses das Studium abschließt. Die Abschlussnote „ausreichend“ in Jura entspricht keiner besseren Note in anderen Studiengängen.
  • Die angestrebte Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Medizinrecht setzt kein medizinisches Vollstudium voraus und vermittelt daher keinen vorrangigen Zulassungsanspruch. Der Bewerber kann sich auch als Gaststudent oder autodidaktisch sinnvolle Kenntnisse aneignen.
Click to rate this post!
[Total: 80 Average: 4.8]