VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994, 9 S 2484/93

Bundesland: Baden-Württemberg
Fach: Feinwerkmechanik
Prüfung: Meisterprüfung, praktische Prüfung
Themen: stellvertretende Prüfungsausschussmitglieder, Mitwirkung an der Bewertungsentscheidung
Klageerfolg: erfolgreich, Neudurchführung des Prüfungsteils

Kurzfassung:

  • Stellvertretende Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in der Regel nur zur Vertretung verhinderter ordentlicher Mitglieder berufen.
  • Eine große Anzahl an Prüflingen rechtfertigt noch nicht die willkürliche Ersetzung von Prüfungsausschussmitgliedern durch ihre Stellvertreter. Vielmehr sind in diesem Fall mehrere Prüfungsausschüsse zu bilden.
  • Wird eine praktische Leistung von einzelnen Prüfern vorab begutachtet, müssen diese auch an der endgültigen Bewertung teilnehmen. Ein bloßes Verlesen der Berichte ist nicht ausreichend.
Click to rate this post!
[Total: 73 Average: 4.8]