Diese Seite dient lediglich der Information über richterliche Entscheidungen im Bereich der Prüfunsganfechtung. Diese behandeln jeweils nur den konkreten Fall, der dem Gericht vorlag. Sie gelten in aller Regel nur zwischen den involvierten Parteien, andere Rechtsstreitigkeiten können aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit von einem anderen Gericht gegenteilig entschieden werden.
Die veröffentlichten Besprechungen geben die Sicht des jeweiligen Autors wieder, nicht die des Gerichts. Grundlage der Artikel ist jeweils nur die veröffentlichte Entscheidung, nicht etwa die Verfahrensakten. Manche Ausführungen sind vielleicht missverständlich oder unvollständig oder bekommen im Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen eine andere Bedeutung.
Wenn Sie konkrete Auskünfte brauchen oder eine für Sie wichtige Entscheidung (z.B. das Anstrengen eines Nachprüfungs- oder Klageverfahrens) vorbereiten wollen, dürfen Sie sich keinesfalls allein auf die hier zu lesenden Angaben verlassen. Begreifen Sie unsere Informationen allenfalls als Startpunkt für eigene Recherchen und Nachfragen an den Rechtsanwalt. Die individuelle anwaltliche Beratung kann durch keine Internetseite ersetzt werden.
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