VG Bayreuth, 25.07.2011, B 3 K 10.330

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Bundesland: Bayern
Fach: Physiotherapie
Prüfung: staatliche Prüfung
Themen: Gesamtnotenbildung
Klageerfolg: teilweise erfolgreich, neue Entscheidung angeordnet

Kurzfassung:

  • Liegt die Note rechnerisch genau auf der Grenze (hier: Schulnote 2,5) und gibt es keine vorgegebenen Rundungsvorschriften, kann die Entscheidung für die bessere oder schlechtere Note anhand des Gesamteindrucks des Kandidaten erfolgen.
  • Insoweit darf auch berücksichtigt werden, ob die erreichten Einzelnoten eher im besseren oder im schlechteren Bereich der Notenstufe lagen.
  • Daher ist es auch zulässig, die Bewertung von Einzelleistungen anzufechten, wenn dies zu keiner besseren Einzelnote führt, aber sich die Leistung trotzdem etwas besser darstellt (hier: 141,5 statt 137,5 Punkte, was beides noch der Note 3 entspricht).
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