Bundesland: | Bayern |
Fach: | Physiotherapie |
Prüfung: | staatliche Prüfung |
Themen: | Gesamtnotenbildung |
Klageerfolg: | teilweise erfolgreich, neue Entscheidung angeordnet |
Kurzfassung:
- Liegt die Note rechnerisch genau auf der Grenze (hier: Schulnote 2,5) und gibt es keine vorgegebenen Rundungsvorschriften, kann die Entscheidung für die bessere oder schlechtere Note anhand des Gesamteindrucks des Kandidaten erfolgen.
- Insoweit darf auch berücksichtigt werden, ob die erreichten Einzelnoten eher im besseren oder im schlechteren Bereich der Notenstufe lagen.
- Daher ist es auch zulässig, die Bewertung von Einzelleistungen anzufechten, wenn dies zu keiner besseren Einzelnote führt, aber sich die Leistung trotzdem etwas besser darstellt (hier: 141,5 statt 137,5 Punkte, was beides noch der Note 3 entspricht).