Bundesland: | Baden-Württemberg |
Fach: | Rechtswissenschaft (Jura) |
Prüfung: | Erstes Staatsexamen, schriftliche Prüfung |
Themen: | Nachschieben der Begründung, sachlich falsche Kritik |
Klageerfolg: | erfolgreich, Prüfung wurde zwischenzeitlich bestanden |
Kurzfassung:
- Hat der Prüfling die Prüfung zwischenzeitlich in einem weiteren Versuch bestanden, hebt das Gericht das Gericht den Bescheid über die erste Prüfung auf, sofern deren Bewertung fehlerhaft war.
- Ist ein vom Prüfer für wesentlich gehaltener Kritikpunkt sachlich unbegründet, ist ein Einfluss auf das Prüfungsgesamtergebnis anzunehmen.
- Im Nachprüfungsverfahren kann der Prüfer weitere Kritikpunkte zur Begründung seiner Bewertung nachschieben; er darf lediglich die Note nicht weiter verschlechtern.