VG Stuttgart, 19.10.2010, 12 K 3584/09

Bundesland: Baden-Württemberg
Fach: Rechtswissenschaft (Jura)
Prüfung: Erstes Staatsexamen, schriftliche Prüfung
Themen: Nachschieben der Begründung, sachlich falsche Kritik
Klageerfolg: erfolgreich, Prüfung wurde zwischenzeitlich bestanden

Kurzfassung:

  • Hat der Prüfling die Prüfung zwischenzeitlich in einem weiteren Versuch bestanden, hebt das Gericht das Gericht den Bescheid über die erste Prüfung auf, sofern deren Bewertung fehlerhaft war.
  • Ist ein vom Prüfer für wesentlich gehaltener Kritikpunkt sachlich unbegründet, ist ein Einfluss auf das Prüfungsgesamtergebnis anzunehmen.
  • Im Nachprüfungsverfahren kann der Prüfer weitere Kritikpunkte zur Begründung seiner Bewertung nachschieben; er darf lediglich die Note nicht weiter verschlechtern.
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