BVerwG, 28.04.1978, 7 C 50.75

Bundesland: Baden-Württemberg
Fach: Medizin
Prüfung: ärztliche Vorprüfung, mündliche Prüfung
Themen: unsachliche Äußerungen des Prüfers
Klageerfolg: erfolgreich, Aufhebung des Zeugnisses

Kurzfassung:

  • Unsachliche Äußerungen eines Prüfers verletzen das Recht des Kandidaten auf eine faire Prüfung. Solche Äußerungen müssen auch dann nicht hingenommen werden, wenn sie Reaktion auf erhebliche Fehlleistungen sind.
  • Eine unsachliche Bemerkung war hier darin zu sehen, dass der Prüfer den Kandidaten mit dem zu dieser Zeit bekannten Kabarettisten Jürgen von Manger verglich. Dieser war für weitschweifige, wiederholende, unverständliche und irrelevante Ausdrucksweise bekannt. (Bspw. „Schwiegermuttermörder“, auf Youtube zu finden.)
  • Im erfolgreichen Ablegen der Prüfung im zweiten Versuch ist kein Verzicht auf die Anfechtung des ersten Versuchs zu erkennen. Vielmehr ist dieser erste Versuch dann aufzuheben, mit der Folge, dass die Ablegung im eigentlich zweiten Versuch nun als Erfolg schon im ersten Versuch gilt; der Kandidat darf dann also behaupten, er habe die Prüfung ohne Fehlversuch bestanden.
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