Bundesland: | Berlin |
Fach: | Lehramt (Physik, Arbeitslehre) |
Prüfung: | Zweites Staatsexamen |
Themen: | Mängelrüge bei mündlichen Prüfungen, Prozesstaktik |
Klageerfolg: | erfolglos |
Kurzfassung:
- Einwände gegen eine praktische Prüfung müssen unverzüglich vorgebracht werden. Ein prozesstaktisches Zurückhalten von Mängelrügen bis zur Verhandlung ist nicht zulässig.