VG Berlin, 15.08.2012, 12 K 1745.11

Bundesland: Berlin
Fach: Lehramt (Physik, Arbeitslehre)
Prüfung: Zweites Staatsexamen
Themen: Mängelrüge bei mündlichen Prüfungen, Prozesstaktik
Klageerfolg: erfolglos

Kurzfassung:

  • Einwände gegen eine praktische Prüfung müssen unverzüglich vorgebracht werden. Ein prozesstaktisches Zurückhalten von Mängelrügen bis zur Verhandlung ist nicht zulässig.
Click to rate this post!
[Total: 72 Average: 4.9]