| Bundesland: | Berlin |
| Fach: | Lehramt (Physik, Arbeitslehre) |
| Prüfung: | Zweites Staatsexamen |
| Themen: | Mängelrüge bei mündlichen Prüfungen, Prozesstaktik |
| Klageerfolg: | erfolglos |
Kurzfassung:
- Einwände gegen eine praktische Prüfung müssen unverzüglich vorgebracht werden. Ein prozesstaktisches Zurückhalten von Mängelrügen bis zur Verhandlung ist nicht zulässig.