VG Arnsberg, 27.03.2013, 9 K 2027/12

Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Fach: Laufbahnprüfung (Verwaltung)
Prüfung: Gefahrenabwehr/Einsatz
Themen: Gleichbehandlung mit anderen Studiengängen
Klageerfolg: erfolgreich,

Kurzfassung:

  • Wenn in vergleichbaren Studiengängen eine höhere Zahl von Wiederholungsmöglichkeiten besteht, kann der Prüfling für seinen eigenen Studiengang insoweit keine Gleichbehandlung beanspruchen.
  • Bei einer Vielzahl von Teilprüfungen darf jede einzelne Teilprüfung in der Regel mehr als einmal wiederholt werden (Näheres dazu in VG Düsseldorf, 11.06.2013, 2 L 782/13.)
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