Bundesland: | Nordrhein-Westfalen |
Fach: | Laufbahnprüfung (Verwaltung) |
Prüfung: | Gefahrenabwehr/Einsatz |
Themen: | Gleichbehandlung mit anderen Studiengängen |
Klageerfolg: | erfolgreich, |
Kurzfassung:
- Wenn in vergleichbaren Studiengängen eine höhere Zahl von Wiederholungsmöglichkeiten besteht, kann der Prüfling für seinen eigenen Studiengang insoweit keine Gleichbehandlung beanspruchen.
- Bei einer Vielzahl von Teilprüfungen darf jede einzelne Teilprüfung in der Regel mehr als einmal wiederholt werden (Näheres dazu in VG Düsseldorf, 11.06.2013, 2 L 782/13.)