VG Münster, 22.04.2008, 1 K 394/08

Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Fach: Abitur
Prüfung: Erdkunde, mündliche Prüfung
Themen: Bildung des Prüfungsausschusses
Klageerfolg: teilweise erfolgreich, Aufhebung des Prüfungsergebnisses und Neudurchführung

Kurzfassung:

  • Wird eine Prüfung abgebrochen, weil bereits so viele Einzelleistungen nicht bestanden sind, dass ein Bestehen der gesamten Prüfung nicht mehr möglich ist, muss nur diese Entscheidung angefochten werden. Die Fortsetzung der Prüfung ergibt sich dann von selbst.
  • Fehler bei der Bildung eines Prüfungsausschusses führen dazu, dass die Prüfung insoweit fehlerhaft und anfechtbar ist.
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