VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994, 9 S 2484/93

Bundesland: Baden-Württemberg
Fach: Abitur
Prüfung: mündliche Prüfung, Englisch
Themen: Prüferbefangenheit, Nachweis einer mündlichen Leistung
Klageerfolg: erfolglos

Kurzfassung:

  • Kritische Bemerkungen eines Lehrers während der Schulzeit bedeuten noch nicht, dass dieser befangen ist. Dies gilt auch für eine Negativprognose hinsichtlich der Erfolgschancen im Abitur.
  • Eine eigene Mitprotokollierung des Prüfungsverlaufs belegt noch nicht die in der mündlichen Prüfung erbrachte Leistung. Denn bewertet werden darf hier nur das Gesagte, keine Notizen.
  • Das Nichtbearbeiten der Hälfte der Fragen, zusätzlich zu Verständnisproblemen und Fehlern hinsichtlich Vokabular, Grammatik und Aussprache, rechtfertigt eine Note im Bereich mangelhaft/ungenügend, hier: 5,5
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