Bundesland: | Baden-Württemberg |
Fach: | Abitur |
Prüfung: | mündliche Prüfung, Englisch |
Themen: | Prüferbefangenheit, Nachweis einer mündlichen Leistung |
Klageerfolg: | erfolglos |
Kurzfassung:
- Kritische Bemerkungen eines Lehrers während der Schulzeit bedeuten noch nicht, dass dieser befangen ist. Dies gilt auch für eine Negativprognose hinsichtlich der Erfolgschancen im Abitur.
- Eine eigene Mitprotokollierung des Prüfungsverlaufs belegt noch nicht die in der mündlichen Prüfung erbrachte Leistung. Denn bewertet werden darf hier nur das Gesagte, keine Notizen.
- Das Nichtbearbeiten der Hälfte der Fragen, zusätzlich zu Verständnisproblemen und Fehlern hinsichtlich Vokabular, Grammatik und Aussprache, rechtfertigt eine Note im Bereich mangelhaft/ungenügend, hier: 5,5