VG Oldenburg, 13.11.2001, 12 A 3808/99

Bundesland: Niedersachsen
Fach: Kinderkrankenpflege
Prüfung: mündliche Prüfung
Themen: Nachprüfungsverfahren, Rekonstruierbarkeit einer mündlichen Prüfung
Klageerfolg: erfolgreich

Kurzfassung:

  • In einem Nachprüfungsverfahren (hier in Form eines Widerspruchsverfahrens) müssen die Prüfer zu erkennen geben, dass sie ihre Bewertung ergebnisoffen überdacht haben.
  • Die Tatsache, dass der Ablauf einer mündlichen Prüfung auch für die beteiligten Prüfer nicht mehr rekonstruierbar ist, kann einer Nachprüfung entgegenstehen. Dies ist aber jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Prüfung zum Zeitpunkt der Anfechtung erst einige Monate zurückliegt und Notizen zum Prüfungsgespräch vorliegen.
  • Sind dagegen zum Zeitpunkt des Urteils schon mehrere Jahre seit der Prüfung verstrichen, scheidet eine Rekonstruktion regelmäßig aus. Dann muss die Prüfung erneut durchgeführt werden.
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