Bundesland: | Hessen |
Fach: | Physik auf Lehramt Realschule |
Prüfung: | Erstes Staatsexamen |
Themen: | sprachliche Mängel |
Klageerfolg: | erfolglos |
Kurzfassung:
- Sprachliche Mängel in einer (auch naturwissenschaftlichen) Prüfungsarbeit dürfen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
- Prüfungsordnungen dürfen vorsehen, dass eine Arbeit bei erheblichen sprachlichen Mängeln stets als nicht bestanden zu bewerten ist. Dies gilt auch bei fachlich überdurchschnittlichen Leistungen (hier: Notenstufe „gut“).
- Von einer derartigen Regelungen können auch Kandidaten mit nicht-deutscher Muttersprache keine Ausnahme beanspruchen.