Bundesland: | Bayern |
Fach: | Rechtswissenschaft (Jura) |
Prüfung: | Erstes Staatsexamen, schriftliche Prüfung |
Themen: | Bewertungsspielraum, überzogener Bewertungsmaßstab |
Klageerfolg: | erfolglos |
Kurzfassung:
- Ein Prüfer überschreitet seinen Bewertungsspielraum nicht, wenn er positive und negative Aspekte betrachtet und die Arbeit angesichts dessen als knapp nicht bestanden bewertet.
- Es werden nicht allein dadurch überzogene Anforderungen aufgestellt, dass dem Prüfling zwar vorhandenes Wissen bescheinigt, aber zugleich bemängelt wird, dass dieses nicht in eine überzeugende Lösung umgesetzt wird.