VGH München, 26.09.2016, 7 ZB 16.184

Bundesland: Bayern
Fach: Rechtswissenschaft (Jura)
Prüfung: Erstes Staatsexamen, schriftliche Prüfung
Themen: Bewertungsspielraum, überzogener Bewertungsmaßstab
Klageerfolg: erfolglos

Kurzfassung:

  • Ein Prüfer überschreitet seinen Bewertungsspielraum nicht, wenn er positive und negative Aspekte betrachtet und die Arbeit angesichts dessen als knapp nicht bestanden bewertet.
  • Es werden nicht allein dadurch überzogene Anforderungen aufgestellt, dass dem Prüfling zwar vorhandenes Wissen bescheinigt, aber zugleich bemängelt wird, dass dieses nicht in eine überzeugende Lösung umgesetzt wird.
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