Bundesland: | Rheinland-Pfalz |
Fach: | Rechtswissenschaft (Jura) |
Prüfung: | Zweites Staatsexamen, mündliche Prüfung |
Themen: | Täuschung, Kenntnis der Lösungsskizze |
Klageerfolg: | erfolgreich |
Kurzfassung:
- Der Lebensgefährte der Kandidatin war Prüfer einer anderen Prüfung mit dem selben Stoff (Aktenvortrag zum Steuerrecht) am gleichen Tag.
- Die Kandidatin hatte die schriftliche Prüfung mit 4,18 Punkten bestanden, im steuerrechtlichen Aktenvortrag jedoch 16 Punkte erreicht.
- Da die herausragend gute Leistung auch durch gezielte Vorbereitung möglich war und der Lebensgefährte versicherte, die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sicher verwahrt zu haben, war der Nachweis einer Kenntnis nicht geführt.
Ein Gedanke zu „OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012, 10 A 11083/11“
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