VG Düsseldorf, 11.06.2013, 2 L 782/13

Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Fach: Laufbahnprüfung (Polizei)
Prüfung: Körperliche Leistungsfähigkeit
Themen: Verfassungsmäßigkeit, Bedeutung einer Teilprüfung
Klageerfolg: erfolgreich,

Kurzfassung:

  • Prüfungen, die man bestehen muss, um später einen bestimmten Beruf ausüben zu dürfen (Berufszugangsprüfungen), sind am Grundrecht der Berufsfreiheit zu messen.
  • Eine einzelne Fehlleistung darf nur dann zum Nichtbestehen der gesamten Prüfung führen, wenn schon diese allein die Annahme rechtfertigt, dass die Eignung für den gewählten Beruf fehlt.
  • Hat der Prüfling bereits mehr als die Hälfte von insgesamt 29 Einzelprüfungen erfolgreich bestanden, so müssen ihm beim Nichtbestehen einer einzelnen Teilprüfung in der Regel mindestens zwei Wiederholungsprüfungen möglich sein.
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